TURBO 2023
Förderprogramm für Kärntner KMU und EPU in den Bereichen Digitalisierung, Marktauftritt und Vertrieb
Aktionszeitraum: 10. Jänner bis 30. Juni 2023
Nach dem großen Erfolg der „Neustart“-Förderung 2022 freuen wir uns, Sie und Ihre Kunden auch 2023 wieder mit einer Förderaktion zu unterstützen. Nützen Sie dieses Angebot als Turbo für Ihre erfolgreiche Kundenakquise und für Neugeschäft bei Bestandskunden.
Ihre Fachgruppe und die Wirtschaftskammer Kärnten wünschen Ihnen viel Erfolg!
Förderaktion für Investitionen in
Teilnahmeberechtigt:
Auftraggeber (Einreicher und Förderwerber): KMU und EPU mit Hauptsitz in Kärnten (Mitgliedsbetriebe der WK Kärnten)
Auftragnehmer: Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe UBIT sowie der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation in Kärnten
Förderbare Kosten:
Als im Rahmen der gegenständlichen Förderrichtlinie förderbare Kosten gelten Eigenleistungen der Auftragnehmer (Beratungen oder Umsetzungsaufträge ab 10. Jänner 2023, ausgenommen Drittleistungen) ab einem Auftragswert von Euro 1.000 (gefördert mit 300 Euro). Ab einem Auftragswert von 1.500 werden 500 Euro Zuschuss gewährt.
Förderbare Kosten müssen auf Grundlage von Rechnungen, die von befugten Kärntner Mitgliedsbetrieben der Fachgruppe UBIT Kärnten oder der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Kärnten ausgestellt wurden und den Rechnungslegungsvorschriften entsprechen, bezahlt worden sein.
Kosten, die bereits im Rahmen von anderen Förderprogrammen unterstützt wurden oder werden, sind von der gegenständlichen Förderung ausgeschlossen. Die Antragstellung von bereits geförderten Kosten ist somit nicht möglich.
Voraussetzungen:
- Insgesamt stehen 75.000 Euro für die Förderung zur Verfügung.
- Die Unterstützung erfolgt im Rahmen eines nicht rückzahlbaren Förderzuschusses in Höhe von € 300, — Euro (netto) bei einem erteilten Auftrag im Bereich Digitalisierung, Marktauftritt oder Vertrieb von mindestens € 1000, — Euro (netto) an einen Mitgliedsbetrieb der Fachgruppe UBIT sowie der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation Kärnten.
- Der nicht rückzahlbare Förderzuschuss erhöht sich auf € 500, — Euro (netto) bei einem erteilten Auftrag im Bereich Digitalisierung, Marktauftritt oder Vertrieb von mindestens € 1500, — Euro (netto) an einen Mitgliedsbetrieb der Fachgruppe UBIT sowie der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation Kärnten.
- Beim Antrag muss die Rechnung UND der Zahlungsnachweis hochgeladen werden. Bei Beratungen zusätzlich das Beratungsprotokoll.
- Start der Förderaktion ist der 10. Jänner 2023. Rechnungen können nicht rückwirkend eingereicht werden; Rechnungsdatum bzw. Auftragserteilung muss der 10. Jänner 2023 oder später sein.
- Pro Förderwerber ist nur eine Einreichung möglich.
- Pro Auftragnehmer dürfen maximal drei Förderanträge abgewickelt werden.
- Es gilt das „first come – first served“-Prinzip. Die Förderung läuft, bis das Förderbudget ausgeschöpft ist, längstens jedoch bis 30.6.2023.
- Das Förderbudget wird von der Wirtschaftskammer Kärnten, der Fachgruppe UBIT sowie der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation Kärnten zur Verfügung gestellt; Abwicklung und Auszahlung erfolgen über die Wirtschaftskammer Kärnten.
- Zulässige Förderwerber sind ausschließlich Mitgliedsbetriebe der WKK, sofern sie natürliche oder juristische Personen sind, ein Einzelunternehmen oder ein KMU betreiben und über eine aufrechte Gewerbeberechtigung mit aktiv betriebener Betriebsstätte verfügen und den Geschäftssitz oder eine Niederlassung ihres Unternehmens in Kärnten haben.
- Kosten, die bereits im Rahmen von anderen Förderprogrammen unterstützt wurden/werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Bitte lesen Sie die gesamte Förderrichtlinie genau durch und laden Sie nur Rechnungen hoch, die dieser entsprechen. Nur so können wir eine schnelle Abwicklung und damit Überweisung der Beträge gewährleisten.
KMU.DIGITAL Förderung
Jetzt mit KMU.DIGITAL Förderung Chancen der Digitalisierung nutzen
KMU.DIGITAL fördert die individuelle Beratung österreichischer Klein- und Mittelbetriebe (KMU) durch zertifizierte Expertinnen und Experten zu den Themen Geschäftsmodelle und Prozesse (inkl. Ressourcenoptimierung), E-Commerce und Online-Marketing, IT-und Cybersecurity sowie Digitale Verwaltung. Gefördert wird anschließend auch die Umsetzung Ihrer Digitalisierungsprojekte mit Hilfe von Neuinvestitionen.
Die Digitalisierungsoffensive KMU.DIGITAL ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und wird durch die Europäische Union refinanziert.
Es gibt Förderungen für:
- Status- und Potenzialanalyse
- Strategieberatung
- Umsetzungsförderung
Digital Skills Scheck
Im Rahmen der Digital Skills Schecks werden Kosten von kleinen und mittleren Unternehmen für berufliche Weiterbildungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der digitalen Kompetenzen gefördert. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag. Das Ziel ist es, die digitalen Kompetenzen in österreichischen KMU und bei deren Belegschaft zu erhöhen, um so gestärkt auf die neuen Herausforderungen der Wirtschaft 4.0 reagieren zu können.
Mit Sicherheit durchstarten
Förderprogramm für Kärntner KMU und EPU im Bereich Cyber-Security
Jetzt bis zu 500 Euro im Bereich Cyber-Security gefördert bekommen!
- Der Auftragswert liegt bei 1.000 und 1.500 Euro. „Mit dieser Investition können wichtige erste Schritte gesetzt und für kleine Betriebe viel bewirkt werden“, weiß Martin Zandonella, Obmann der WK-Fachgruppe UBIT. Sein Tipp: Die Umsetzung nicht auf das nächste Jahr schieben. Bei der Förderaktion gilt das „first come – first served“-Prinzip. Die Aktion läuft bis Ende März 2022 – oder bis der Fördertopf leer ist.
Die genauen Förderkriterien und Richtlinien findest du hier
Go international – Digital-Marketing-Scheck
Direktförderung von Online Marketingkosten im Auslandsmarkt.
- Suchmaschinenwerbung (GoogleAds)
- Werbung auf Online-Marktplätzen
- Social Media Marketing u.v.m.
Die genauen Förderkriterien und Richtlinien findest du hier
KWF-Programm Qualifizierungsscheck
Digi Scheck für Lehrlinge
Ausbildungsbezogene Kurse für Lehrlinge
Gefördert wird die Teilnahme an Kursen, welche die Inhalte des Berufsbildes oder der Berufsschule sowie berufsbildübergreifende berufliche Kompetenzen vermitteln oder festigen (z.B. in den Bereichen Digitalisierung, Ressourcenmanagement oder Klimaschutz).
Welche Kurse förderbar sind, erfährt der Lehrling beim Bildungsanbieter oder bei Förderreferaten der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Aktuell sind mehr als 10.000 Kurse bereits genehmigt und förderbar - auch wenn diese als interaktive und individualisierte Präsenzkurse coronabedingt mit digitalen Tools durchgeführt werden.