Erklärung zur Barrie­re­freiheit

wko-online­helden bemüht sich, seine Webpräsenz im Einklang mit dem Web-Zugäng­lich­keits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richt­linie (EU) 2016/2102 des Euro­päi­schen Parla­ments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrie­re­freien Zugang zu den Websites und mobilen Anwen­dungen öffent­licher Stellen (Amts­blatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrie­refrei zugänglich zu machen.

Verein­barkeit mit den Anfor­de­rungen

Diese Website wurde ursprünglich nach den Kriterien der Barrie­re­freiheit entwi­ckelt, erfüllent aber derzeit teil­weise nicht alle Vorgaben der Richt­linie für barrie­re­freie Webin­halte (WCAG 2.1) nach der Konfor­mi­täts­stufe AA. Um für Menschen mit Sinnes­ein­schrän­kungen zugänglich zu sein, wurde die wko-onlinehelden.at-Website nach den inter­na­tional gültigen Stan­dards des World Wide Web Consor­tiums (W3C) umge­setzt. Dazu gehören auch wesentlich die Richt­linien für barrie­re­freies Internet (WCAG 2.0). Die Schrift ist mindestens auf das Doppelte vergrö­ßerbar, die Grafiken passen sich responsiv an. Verwenden Sie dafür das Brow­sermenü oder das Tasta­tur­kürzel STRG + „+“. Die Kontraste entsprechen über­wiegend den Werten, die auch für farb­fehl­sichtige oder ältere Menschen noch gut lesbar sind.

Videos mit gespro­chenem Text werden mit Unter­titeln ange­boten.

Die Website kann ohne grafische Ober­fläche und ohne Maus genutzt werden. Die Inhalte der Website sind so struk­tu­riert, dass sie auch für blinde Benut­ze­rInnen über Screen­reader oder Braille­zeile verständlich sind. Nicht barrie­re­freie Inhalte/Videos auf der Website haben keine Audio­deskription. Die Videos können als Zusatz­content gewertet werden, weil es die vermit­telte Infor­mation grund­sätzlich auch in Textform auf der Website gibt. Eine Audio­deskription ist in YouTube nicht einfach möglich. Eine Behebung dessen stellt für uns eine unver­hält­nis­mäßige Belastung im Sinne der Barrie­re­frei­heits­be­stim­mungen dar. Wir möchten darauf hinweisen, dass PDF-Dateien auf der Website nicht barrie­refrei sind.

Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwen­dungs­be­reich der anwend­baren Rechts­vor­schriften:

Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind teil­weise auf Youtube.com gehostet und veröf­fent­licht. Videos, die vor dem 9. März 2021 veröf­fent­licht wurden, fallen nicht in den Anwen­dungs­be­reich. Inhalte von Dritten, die nicht im Einfluss­be­reich von wko-online­helden liegen, sind von der Richt­linie (EU) 2016/2102 ausge­nommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Verein­barkeit mit den Barrie­re­frei­heits­be­stim­mungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrie­re­freiheit:

Diese Erklärung wurde am 13. August 2025 erstellt.