Neue Informationspflichten im e‑commerce für Webshops!
Durch die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel wurde auch die Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) geändert. Der geänderte Art 6 VRRL bringt neue Informationspflichten für Vertragsabschlüsse, insbesondere auch für Fernabsatzverträge und somit auch für Webshops.
Zu den neuen, zusätzlichen Informationspflichten gehört auch eine Information über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über eine allfällige darüberhinausgehende vertraglich eingeräumte Haltbarkeitsgarantie.
Unternehmer sollten Verbraucher über bestehende umweltfreundliche Liefermöglichkeiten informieren, wie z.B. die Lieferung von Waren mit Lastenfahrrädern, elektronischen Lieferfahrzeugen oder auch die Möglichkeit gebündelter Versandoptionen.
Welche weiteren Herausforderungen bei der neuen Richtlinie auf die Unternehmen zukommt, hat unsere WK-Rechtsexpertin für Sie zusammengestellt!