Neue Infor­ma­ti­ons­pflich­ten im e‑commerce für Web­shops!

Unsere Juristin gibt Auskunft: Neue Informationspflichten im e-commerce für Webshops!
Unsere Juristin gibt Auskunft: Neue Informationspflichten im e-commerce für Webshops! © insta_photos | stock.adobe.com

Durch die EU-Richt­li­nie zur Stär­kung der Ver­brau­cher für den öko­lo­gi­schen Wan­del wur­de auch die Ver­brau­cher­rech­te-Richt­li­nie (VRRL) geän­dert. Der geän­der­te Art 6 VRRL bringt neue Infor­ma­ti­ons­pflich­ten für Ver­trags­ab­schlüs­se, ins­be­son­de­re auch für Fern­ab­satz­ver­trä­ge und somit auch für Web­shops.

 

Zu den neu­en, zusätz­li­chen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten gehört auch eine Infor­ma­ti­on über das gesetz­li­che Gewähr­leis­tungs­recht und über eine all­fäl­li­ge dar­über­hin­aus­ge­hen­de ver­trag­lich ein­ge­räum­te Halt­bar­keits­ga­ran­tie.
Unter­neh­mer soll­ten Ver­brau­cher über bestehen­de umwelt­freund­li­che Lie­fer­mög­lich­kei­ten infor­mie­ren, wie z.B. die Lie­fe­rung von Waren mit Las­ten­fahr­rä­dern, elek­tro­ni­schen Lie­fer­fahr­zeu­gen oder auch die Mög­lich­keit gebün­del­ter Ver­sand­op­tio­nen.
Wel­che wei­te­ren Her­aus­for­de­run­gen bei der neu­en Richt­li­nie auf die Unter­neh­men zukommt, hat unse­re WK-Rechts­exper­tin für Sie zusam­men­ge­stellt!