Neue Infor­ma­ti­ons­pflichten im E‑Commerce für Webshops!

Unsere Juristin gibt Auskunft: Neue Informationspflichten im e-commerce für Webshops!
Unsere Juristin gibt Auskunft: Neue Informationspflichten im e-commerce für Webshops! © insta_photos | stock.adobe.com

Durch die EU-Richt­linie zur Stärkung der Verbraucher für den ökolo­gi­schen Wandel wurde auch die Verbrau­cher­rechte-Richt­linie (VRRL) geändert. Der geän­derte Art 6 VRRL bringt neue Infor­ma­ti­ons­pflichten für Vertrags­ab­schlüsse, insbe­sondere auch für Fern­ab­satz­ver­träge und somit auch für Webshops.

 

Zu den neuen, zusätz­lichen Infor­ma­ti­ons­pflichten gehört auch eine Infor­mation über das gesetz­liche Gewähr­leis­tungs­recht und über eine allfällige darüber­hin­aus­ge­hende vertraglich einge­räumte Halt­bar­keits­ga­rantie.
Unter­nehmer sollten Verbraucher über bestehende umwelt­freund­liche Liefer­mög­lich­keiten infor­mieren, wie z.B. die Lieferung von Waren mit Lasten­fahr­rädern, elek­tro­ni­schen Liefer­fahr­zeugen oder auch die Möglichkeit gebün­delter Versand­op­tionen.
Welche weiteren Heraus­for­de­rungen bei der neuen Richt­linie auf die Unter­nehmen zukommt, hat unsere WK-Rechts­expertin für Sie zusam­men­ge­stellt!