Barrie­re­freiheit im Online­handel: Pflicht oder Chance?

Experte Freddy Tripold links und Gremialobmann Markus Miklautsch rechts. © Dietmar Wajand

Das Barrie­re­frei­heits­gesetz (BaFG) tritt mit 28. Juni 2025 in Kraft – und bringt für Onlinehändler:innen neue Pflichten mit sich. Doch statt nur an Aufwand zu denken, lohnt sich ein Perspek­ti­ven­wechsel: Wer barrie­refrei denkt, verbessert nicht nur die Zugäng­lichkeit, sondern auch Sicht­barkeit, Nutzer­freund­lichkeit und Wett­be­werbs­fä­higkeit.

Trotz hoch­som­mer­licher Tempe­ra­turen war die Stimmung im Raum angenehm. Gekühlte Getränke, ein feines Buffet mit Fingerfood und ein erfri­schendes Eis zum Abschluss sorgten für lockere Atmo­sphäre bei einem komplexen Thema: Barrie­re­freiheit im Web. Freddy Tripold, Kärntner Spezialist für digitale Barrie­re­freiheit, führte mit fach­licher Tiefe, Humor und klaren Botschaften durch die etwas andere Mittags­pause.

Was bedeutet Barrie­re­freiheit wirklich?

„Barrie­re­freiheit heißt: Ich kann eine Website nutzen, ohne auf Hilfe Dritter ange­wiesen zu sein“, so Tripold. Der Begriff „Zugäng­lichkeit“ trifft es aus seiner Sicht besser als „Barrieren“. Denn betroffen sind nicht nur Menschen mit Behin­de­rungen: Auch wer etwa ein Handy in der Sonne verwendet und den Bild­schirm kaum erkennt, ist in seiner Nutzung einge­schränkt.

Wer ist betroffen?

Mit dem BaFG sind mit 28. Juni 2025 alle B2C-Unter­nehmen mit mehr als zehn Voll­zeit­an­ge­stellten oder zwei Millionen Euro Jahres­umsatz verpflichtet, ihre Online­an­gebote barrie­refrei zu gestalten. Für B2B-Betriebe gilt das Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­gesetz. Die Verpflichtung betrifft daher fast alle – in unter­schied­lichem Ausmaß.

Welche Technik dahinter steckt

Barrie­re­freiheit ist in erster Linie eine tech­nische Frage. Eine sauber struk­tu­rierte Website verbessert nicht nur die Nutzer­er­fahrung, sondern auch die Sicht­barkeit bei Google. Denn korrekt program­mierte Seiten sind auto­ma­tisch such­ma­schi­nen­freund­licher. Tripold brachte es auf den Punkt: „Wenn auf dem Handy die Darstellung nicht passt, hat man als kleiner Online­händler keine Chance – dann sind Sie weg.“

Kosten, Prüf­aufwand und Mythen

Natürlich entstehen durch die Umstellung Kosten: Zwischen 10 und 15 Prozent Mehr­kosten können laut Tripold anfallen, wenn eine bestehende Website ange­passt werden muss. Hinzu kommt ein geringer laufender Aufwand und gege­be­nen­falls Kosten für externe Prüf­stellen. Besonders kritisch: Rund 80 Prozent der Websites sind laut Tripold tech­nisch mangelhaft – ein Versäumnis, das oft schon während der Schulzeit beginnt, wo Webseiten zwar gebastelt, aber nicht profes­sionell aufge­setzt werden.

Aufklären statt abstrafen

Die gute Nach­richt: Das Gesetz wird mit Augenmaß umge­setzt. „Beraten statt strafen“, so Tripold. Eine Über­gangs­frist von fünf Jahren bis 2030 sei vorge­sehen, in der vor allem Aufklärung und Verbes­serung im Fokus stehen.

Tipps für Händler:innen

  • Bei neuen Webauf­trägen Barrie­re­freiheit gleich mitver­langen
  • Die Website selbst über­prüfen mit Tools wie WAVE
  • Die Website extern über­prüfen lassen
  • Auf tech­nische Korrektheit achten: kein Einsatz von Overlays!
  • Alter­na­tiv­texte manuell schreiben, nicht der KI über­lassen
  • Anima­tionen stoppbar machen
  • Tasta­tur­na­vi­gation und klare Über­schrif­ten­hier­archie einbauen

Und nicht vergessen: Eine Erklärung zur Barrie­re­freiheit wird verpflichtend! Zwar steht der genaue Umfang noch nicht fest, doch jede Website muss künftig deutlich machen, dass sie sich mit dem Thema Barrie­re­freiheit ausein­an­der­setzt und entspre­chende Maßnahmen umsetzt.

Fazit: Umdenken lohnt sich

Tripold fasst es klar zusammen: „Es braucht ein Umdenken. Barrie­re­freiheit ist kein riesiger Aufwand, wenn man es von Anfang an richtig macht.“ Und wer jetzt handelt, gewinnt nicht nur rechtlich an Sicherheit , sondern auch an Sicht­barkeit, Nutzer­freund­lichkeit und Zukunfts­fä­higkeit!