Amazon: Händler müssen bis 5. Juni 2023 WEEE-Nummer hinterlegen

Wie wir dem deutschen Onlinemagazin „Onlinehändler-News” entnommen haben, gibt es für Online-Marktplätze ab dem 1. Juli 2023 eine neue Überprüfungspflicht. Wir werden dazu in Kürze durch Amazon-Österreich auch noch die exakte Vorgabe für österreichische Onlinehändler bekommen. Bis dahin aber schon gerne mal ein erster Überblick zu dieser neuen Regelung!

Betreiber von Online-Marktplätzen und auch Fulfillment-Dienstleister werden zuletzt vom Gesetzgeber immer stärker in die Pflicht genommen. Das zeigt sich etwa im Bereich der „erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR): Bekannt ist die Lage vielen Händlerinnen und Händlern schon im Hinblick auf das Verpackungsgesetz. Dieses sieht eine Überprüfungspflicht für Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister seit dem letzten Jahr vor und erzeugte damit Handlungsbedarf auch für die allermeisten Händler.

Händlern von Elektro- und Elektronikgeräten steht nun etwas Ähnliches bevor: Ab dem 1. Juli 2023 sind Marktplatz-Betreiber und Fulfillment-Dienstleister dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob die jeweiligen Hersteller der Waren ihre Registrierungspflicht ordnungsgemäß erfüllt haben. Nehmen sie ihre Pflicht nicht ordnungsgemäß wahr, drohen hohe Bußgelder. Doch auch Herstellern und Händlern drohen hier Konsequenzen: Die nämlich müssen gegenüber den genutzten Online-Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistern die Registrierungsnummern der Hersteller ihrer Produkte angeben. Passiert das nicht (rechtzeitig), muss mit Sperrungen der jeweiligen Verkaufsangebote auf Marktplätzen gerechnet werden, Fulfillment-Dienstleister dürfen diverse Tätigkeiten dann ebenfalls nicht mehr durchführen.

Amazon Marketplace: Ab 5. Juni 2023 können Angebote ohne hinterlegte WEEE-Nummer gesperrt werden

Marktplatzbetreiber Amazon hat nun den Stichtag für seine Verkaufspartner bekannt gegeben: Händler, die entsprechende Elektro- und Elektronikgeräte auf dem Marketplace anbieten, sollen die Nummer(n) bis Montag, den 5. Juni 2023 zur Verfügung stellen. Dies sei nötig, da insbesondere die Verarbeitung von WEEE-Registrierungsnummern Vorlauf benötige, teilt ein Amazon-Sprecher der Redaktion mit. Ab diesem Datum würde Amazon auch damit beginnen, nicht konforme Angebote auszusetzen, um die gesetzlichen EPR-Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.

Mehr Informationen zu den Anforderungen und zum technischen Prozedere geben Ihnen aber auch gerne unsere Mitarbeiter*innen in der Wirtschaftskammer Kärnten!

Hier gehts auch zum Original-Beitrag auf onlinehaendler.news.de

WKO Trenner

Neue Marktchancen durch Second-Hand-Handel

Der Kauf gebrauchter Produkte dürfte Verbraucherinnen und Verbraucher auf verschiedenen Ebenen ansprechen: Zum einen trägt er dem zunehmend wichtigen Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung, zum anderen belastet er den Geldbeutel deutlich weniger, was gerade in Zeiten vergleichsweise hoher Inflation und geringerer Kaufkraft überzeugend ist.

Firefox will bald gefälschte Rezensionen und Produktbewertungen automatisch erkennen!

Kundenrezensionen in Onlineshops sind nicht immer so vertrauenswürdig, wie sie vielleicht scheinen und ein großes Problem im Online-Handel. Wenn sie gut gemacht sind, fällt ihre Erkennung oft schwer. Dagegen will jetzt Browser-Hersteller Mozilla vorgehen.  

WKO ONLINEHELDENTAG, Vol.3 – Spare Zeit und Geld bei Versand und Retouren!

Die dritte Auflage des WKO-ONLINEHELDENTAGS präsentierte am 21.09.2023 praktische und nachhaltige Logistiklösungen für Ihren Webshop.

WKO-ONLINEHELDENTAG, Vol.2: KI schafft auch im (Online)Handel ungeahnte Möglichkeiten!

Bei der zweiten Auflage des WKO-ONLINEHELDENTAGS im Casineum in Velden dreht sich alles um digitale Automatisierung und Künstliche Intelligenz.

Amazon: Händler müssen bis 5. Juni 2023 WEEE-Nummer hinterlegen

Wie wir dem deutschen Onlinemagazin „Onlinehändler-News" entnommen haben, gibt es für Online-Marktplätze ab dem 1. Juli 2023 eine neue Überprüfungspflicht. Hier ein erster Überblick zu dieser neuen Regelung!

WKO-Onlineheldentag VOL. 1 – Superseller werden sichtbar!

Am 23. März 2023 luden die WKO-Onlinehelden in die Schleppe Eventhalle ein. Das Motto des Abends lautete: „Mach dich sichtbar" und drehte sich um das Thema Umsatzsteigerung durch Social-Media-Marketing gepaart mit rechtlichem Know-How.

Screenshot als Beweis gegen Abmahnung?

Das Internet ist von Schnelllebigkeit geprägt. Was eben noch da war, kann in Sekundenschnelle schon wieder komplett von der Bildfläche verschwunden sein. Entsprechend schnell müssen Markeninhaber, Urheber und Konkurrenten sein, wenn sie Rechtsverstöße feststellen und verfolgen wollen. Den Beweis für den Wettbewerbsverstoß hat der Abmahner zu erbringen.

Der November ist Safer-Shopping-Monat!

Der 1. Safer-Shopping-Monat soll nicht nur Wissen und Bewusstsein rund um Cyber-Kriminalität stärken, sondern belohnt auch jene, die auf seriösen und vertrauenswürdigen E-Commerce setzen.

Heike Hack folgt auf Gregor Grüner!

DI (FH) Heike Hack folgt auf Gregor Grüner als Obfrau im Gremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels.